1) Abschluß des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen/Nebenabreden
4) Flugleistungen
5) Leistungs- und Preisänderungen
6) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzperson
7) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9) Haftung des Reiseveranstalters
10) Gewährleistung
11) Beschränkung der Haftung
12) Mitwirkungspflicht
13) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
14) Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
15) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16) Gerichtsstand
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Club Mistral gelten zu machen. Nach Ablauf der Frist kann de Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Club Mistral die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
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