KITESURFING HOLIDAYS 2011

Deutsch | English

Your browser does not support flash
Please click on the link below to download it

flash player logo

 

Inhalt

1) Abschluss des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen
4) Leistungs- und Preisänderungen
5) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7) Mängelrechte
8) Beschränkung der Haftung
9) Mitwirkungspflicht
10) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11) Gerichtsstand

 


5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Wenn der Reisende vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
ab 29 bis 22 Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 21 bis 15 Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 14 bis 8 Tag vor Reiseantritt 45 %
ab 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt 60 %
am Abreisetag 100 % des Reisepreises

Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Beträge geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt.

Wünscht der Reisende eine Umbuchung hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen, werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern dies durchführbar ist, € 25,00 Bearbeitungsgebühr pro Person erhoben.

Bei Sonderflugpreisen weisen wir auf entsprechende Abweichungen wie nicht umbuchbar oder erhöhte Rücktrittsgebühren hin.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für den ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Aufwand € 25,00 zu verlangen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Aktuelle Wetterdaten

->Sal, Kapverden
11|02|12
sonnig | 26 air | 16 knoten

mehr info

->Cabarete, Karibik
05|02|12
leicht bewölkt | 26 air | 4 knoten

mehr info

->El Yaque, Isla Margarita
11|02|12
sonnig | 31 air | 21 knoten

mehr info

->Mauritius, Indischer Ozean
09|02|12
leicht bewölkt | 30 air | 3 knoten

mehr info

->Safaga, Ägypten
10|02|12
leicht bewölkt | 19 air | 26 knoten

mehr info

->Tarifa, Spanien
20|11|11
leicht bewölkt | 18 air | 6 knoten

mehr info

->Essaouira, Marokko
09|02|12
sonnig | 17 air | 25 knoten

mehr info

->Preá, Brasilien
12|01|12
sonnig | 32 air | 19 knoten

mehr info

->Dakhla, Marokko
04|02|12
sonnig | 20 air | 30 knoten

mehr info