1) Abschluß des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen/Nebenabreden
4) Flugleistungen
5) Leistungs- und Preisänderungen
6) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzperson
7) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9) Haftung des Reiseveranstalters
10) Gewährleistung
11) Beschränkung der Haftung
12) Mitwirkungspflicht
13) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
14) Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
15) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16) Gerichtsstand
6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzperson
6.1. Sie sind berechtigt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bei Club Mistral. Dem Kunden wird unbedingt empfohlen, den Rücktritt gegenüber Club Mistral schriftlich zu erklären.
6.2. Wenn Sie vom Reisevertrag zurück treten oder die Reise nicht antreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
6.3. Unsere pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person:
>>> bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
>>> ab 29. bis 22 Tag vor Reiseantritt 25%
>>> ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
>>> ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 45%
>>> ab 7. bis 01. Tag vor Reiseantritt 60%
>>> am Abreisetag 100% des Reisepreises.
Wir können einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn wir hierfür den Nachweis führen.
Wünschen Sie eine Umbuchung hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und/oder Abflughafen werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern dies durchführbar ist, 25 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person erhoben.
Bei Sonderflugpreisen weisen wir auf entsprechende Abweichungen wie nicht umbuchbar oder erhöhte Rücktrittsgebühren hin.
6.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Reiseteilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten Euro 25 zu verlangen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.5. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. Wir bieten Ihnen die im Preisteil aufgeführten Versicherungen an. Die Prämien für diese Versicherungen, die Versicherungsbedingungen sowie ergänzende Informationen erhalten Sie auf Anfrage, bzw. bei Abschluß zusammen mit der Buchungsbestätigung.
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