1) Abschluß des Reisevertrages
2) Bezahlung
3) Leistungen/Nebenabreden
4) Flugleistungen
5) Leistungs- und Preisänderungen
6) Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzperson
7) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9) Haftung des Reiseveranstalters
10) Gewährleistung
11) Beschränkung der Haftung
12) Mitwirkungspflicht
13) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
14) Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
15) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16) Gerichtsstand
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Wir können in folgenden Fällen ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir uns den Anspruch auf den Reisepreis vor. Evtl. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Störer selbst.
Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Wir können bis 2 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Reiseauschreibung hingewiesen wurde, nicht erreicht wird. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.3. Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn wir die zu unserem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten.
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